AGB, Verkaufs- und Lieferbedingungen


1. Grundsätzliches
Sämtlichen Lieferungen erfolgen zu den nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen.
Sofern nicht nachstehend ausdrücklich anders vereinbart, gelten die "Allgemeinen Einkaufsbedingungen der Continental Aktiengesellschaft" in ihrer jeweils gültigen Fassung.
 
3. Preise
Die vereinbarten Preise sind Nettopreise, die um die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer erhöht werden.

4. Lieferung
Alle Lieferungen erfolgen ab Werk zzgl. Verpackungs- und Versandkosten. Für Deutschland wird eine Verpackungs- und Versandkostenpauschale von 8,50 Euro berechnet.  Der Verkäufer hat die Waren bis zum Bestimmungsort auf eigene Gefahren zu liefern. Teillieferungen sind zulässig.

Die vereinbarte Lieferzeit wird vom Verkäufer nach Möglichkeit eingehalten. Verzögert sich die Lieferzeit aus einem vom Verkäufer zu vertretenden Umstand, so kann der Käufer nur dann vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, wenn er dem Verkäufer zuvor unter Ablehnungsandrohung erfolglos eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Soweit von dem Verkäufer nicht zu vertretende Umstände die Lieferung verzögern, verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang.

Nicht zu vertreten hat der Verkäufer insbesondere behördliche Eingriffe, Mangel an notwendigen Roh- und Betriebsstoffen, Streik, Aussperrung, nicht rechtzeitige Belieferung durch den  Vorlieferanten sowie unabwendbare Ereignisse. Bei Lieferunfähigkeit des Vorlieferanten wird der Verkäufer von seiner Lieferpflicht frei.

5. Zahlung
Für Deutschland erfolgen die Zahlungen innerhalb von 90 Tagen netto nach Rechnungserhalt bzw. nach Erstellung der Gutschrift zu dem dann folgenden Continental Zahlungstermin. Für alle anderen Länder gilt ein Zahlungsziel von 30 Tagen netto nach Rechnungserhalt zu dem dann folgenden Continental Zahlungstermin.

6. Gewährleistung
Weisen die vom Verkäufer gelieferten Waren offensichtliche Mängel auf oder wurden offensichtlich andere als die bestellten Waren geliefert, so kann dies von dem Käufer innerhalb von 3 Wochen schriftlich beanstandet werden, andernfalls gelten die gelieferten Waren als genehmigt. Nichtoffensichtliche Mängel der gelieferten Waren sind unverzüglich nach Sichtbarwerden schriftlich anzuzeigen.

Bei begründeter und im übrigem frist- und formgerecht erhobener Mängelanzeige kann der Käufer Eratzlieferung verlangen.

7. Sonstige Haftung
Schadenersatzansprüche des Käufers aus Verzug, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verkäufer hätte diese infolge groben Verschuldens zu vertreten.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Isernhagen. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten ist Hannover.

9. Teilunwirksamkeit
Die Unwirksamkeit einzelner vorstehender Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen nicht.

10. Umsatzsteuer-Erstattung
Kunden, die Ware aus der EU ausführen, kann die Umsatzsteuer nur dann rückerstattet werden, wenn sie eine ordnungsgemäße abgestempelte Ausfuhrbescheinigung zusammen mit der Originalrechnung an den Verkäufer zurückschicken. Erst wenn der Verkäufer die gestempelte Ausfuhrbescheinigung erhalten hat, kann die Umsatzsteuer überwiesen werden. Als Bearbeitungsgebühr müssen wegen des erheblichen administrativen Aufwandes EUR 20,00 berechnet werden. Dieser Betrag wird von der Umsatzsteuer-Rückerstattung abgezogen. Wenn die Erstattung auf ein ausländisches Bankkonto überwiesen wird, trägt der Empfänger die gesamten in- und ausländischen Überweisungskosten.